Zum Hauptinhalt

Einleiten in öffentliche Abwasseranlagen

Indirekteinleitung (§ 58 WHG)

Für die Einleitung von Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage (so genannte Indirekteinleitung) bedarf es einer Genehmigung des Landratsamtes Tirschenreuth (Kreisverwaltungsbehörde), wenn in der Abwasserverordnung und deren Anlagen Anforderungen für den Ort des Anfalls des Abwassers oder vor seiner Vermischung festgelegt sind (§ 58 WHG).

Diese Palette ist sehr breit gefächert und wird laufend aktualisiert. Sie reicht von der Metallverarbeitung bis zur chemischen Reinigung und Brauereien.

Bitte informieren Sie sich deshalb im konkreten Einzelfall beim Landratsamt Tirschenreuth, ob für Ihren Betrieb eine Genehmigung erforderlich ist.