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Gleichstellungsstelle

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

(Art. 3 Abs. 2 GG, Art. 118 Abs. 2 BV)

 

Um diesen verfassungsrechtlichen Auftrag zu erfüllen, hat der Freistaat Bayern das Bayerische Gleichstellungsgesetz (BayGlG) erlassen, das zum 1. Juli 1996 in Kraft getreten ist.

Ziel des Gesetzes ist es u.a.,

  • die Chancengleichheit von Frauen und Männern zu sichern,
  • die Anteile von Frauen in Bereichen zu erhöhen, in denen sie in erheblich geringerer Zahl beschäftigt sind als Männer, um eine ausgewogene Beteiligung von Frauen zu erreichen,
  • auf eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit für Frauen und Männer hinzuwirken,
  • für alle Beschäftigen, besonders in Vorgesetzten- und Leitungsfunktionen, die Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern,
  • auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken,
  • die Chancengleichheit in allen Aufgabenbereichen als durchgängiges Leitprinzip zu stärken.

Die Gleichstellungsstelle des Landkreises Tirschenreuth ist Anlaufstelle sowohl für alle Mitarbeiter*innen der Landkreisverwaltung als auch für alle Menschen, die im Landkreis Tirschenreuth leben.

Sie informiert, koordiniert, initiiert, berät, unterstützt und vermittelt weiter – in allen Fragen der Gleichberechtigung und Chancengleichheit.

 

 

 

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